Krebsfrüherkennung
Ihre jährliche gynäkologische Krebsvorsorge beinhaltet eine umfassende gynäkologische Untersuchung inklusive Tastuntersuchung der Beckenorgane und der Brust ab dem 30. Lebensjahr.
Als Vorsorge gegen Gebärmutterhalskrebs übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen einmal jährlich den sogenanntem Pap-Abstrich von Muttermund und Gebärmutterhalskanal bis zum 34. Lebensjahr.
Ab dem 35. Lebensjahr wird seit 1. Januar 2020 neben dem Pap-Abstrich zusätzlich ein Abstrich auf humane Papillomaviren (HPV-Test) durchgeführt, da 99% aller Gebärmutterhalskrebserkrankungen durch diese Viren verursacht werden. Wird eine Infektion mit humanen Papillomaviren nachgewiesen, erfolgen engmaschige Pap-Abstrichkontrollen, um behandlungsbedürftige Zellveränderungen am Muttermund zu diagnostizieren. Sind sowohl Pap-Abstrich und HPV-Test unauffällig, werden diese Untersuchungen nur noch alle drei Jahre von den Krankenkassen bezahlt.
Im Rahmen einer gynäkologischen Krebsvorsorgeuntersuchung führen wir eine Tastuntersuchung der Brust und der benachbarten Lymphknotenregion durch. Bei auffälligen Befunden bieten wir eine sofortige spezialisierte Abklärung, z. B. mittels Ultraschalluntersuchung sowie Überweisung zu Mammografie oder Probeentnahme an. Sie können dabei auf meine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Brustdrüsenerkrankungen vertrauen.
Darüber hinaus gibt es medizinische Möglichkeiten der Diagnostik und Therapie, die zur Vorsorge oder Verbesserung Ihrer individuellen Gesundheit sinnvoll sein können und zu denen wir Sie gern im Rahmen Ihres Termins bei uns beraten. Mehr Informationen finden sie im Bereich der individuellen Gesundheitsleistungen.